Derzeit erhalten viele Auszubildende beim MZG in Bad Lippspringe keine Ausbildungsvergütung. Das MZG verweist darauf, dass sich die zuständige Gewerkschaft nicht einigen möchte, die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass das MZG kein ausreichendes Angebot vorlegt. Nur was passiert jetzt?

Seit Monaten passiert offensichtlich nichts und die Auszubildenden leiden darunter, da sie kein Geld erhalten. Und das, obwohl es gesetzlich festgelegt ist, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung bei nicht nur schulischen Ausbildungen erfolgen muss. Die Hinhaltetaktik des MZG hat jedoch leider einen negativen Einfluss auf die Vergütung der Auszubildenden. Denn die Ausbildungsverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen, nach denen u.a. die Ausbildungsvergütungsansprüche drei Monate nach deren Fälligkeit nicht mehr durchgesetzt werden können. Dass das MZG das weiß. Sieht man an den gemachten Angeboten, da insoweit eine Vergütung für die Vergangenheit nur teilweise erfolgen soll. Was ist also zu tun? Im ersten Schritt sollten die bereits fälligen Vergütungen geltend gemacht werden. Dazu können Sie das anliegende Musterschreiben (Mahnschreiben MZG) verwenden. Auf jeden Fall sollten Sie sich aber auch von einem Rechtanwalt oder der Gewerkschaft insoweit beraten lassen.