Die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses droht? Wir helfen Ihnen!

Das drohende Ende eines Arbeitsverhältnisses führt meistens zu Frust, Wut und Zukunftsängsten. Gerade dann müssen Sie aber einen kühlen Kopf bewahren, damit Sie ein gutes Ergebnis erzielen. Denn in dieser Situation geht es häufig nicht mehr darum, dass man sich noch lange an das Arbeitsverhältnis binden möchte. Vielmehr möchte man mit dem „Kapitel“ seines Lebens abschließen, aber noch eine Abfindung bekommen.

Leider sieht das Gesetz -bis auf wenige Ausnahmen- keinen Anspruch auf eine Abfindung vor. Daher erhalten Arbeitnehmer meistens nur auf Grund einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung – und die Höhe der Abfindung hängt vom taktischen Vorgehen und Verhandlungsgeschick ab. Aber auch eine Vielzahl an weiteren Dingen gibt es zu berücksichtigen: Bis wann brauche ich ein Zeugnis? Besteht ein Wettbewerbsverbot? Wie viel Urlaub steht mir noch zu? Was passiert mit den Überstunden? Gerne klären wir diese Fragen für Sie und setzen Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch!

  • Mit Fachkompetenz vertreten wir Ihre Sache
  • Konsequent fordern wir Ihr Recht ein

Die Höhe einer Abfindung ist letztlich eine reine Verhandlungsfrage, die von zwei Positionen bestimmt wird: Arbeitgeber fragen sich, wie viel es ihnen wert ist, einen Arbeitnehmer los zu werden. Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ab welchem Betrag bin ich dazu bereit, meinen Arbeitsplatz aufzugeben. Die Beantwortung dieser Fragen hängt maßgeblich von dem Umstand ab, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Kündigung zulässig wäre. Denn in diesem Fall müsste der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen. Vor allem wenn der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen hat und der Arbeitnehmer hiergegen klagt, stellt sich diese Frage. Denn verliert der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess, der sich mitunter über Jahre hinziehen kann, muss er grundsätzlich den Lohn nachzahlen. Dieser, aber auch andere Umstände, können dazu führen, dass eine Abfindung erheblich über die sogenannte „Regelabfindung“ steigt.

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