Was kostet das? Kann ich mir das leisten?

Bei Rechtsfragen scheuen Ratsuchende oft den Gang zum Anwalt, da sie die Kosten für die Rechtsanwälte und Gerichte fürchten. Aus diesem Grund beraten wir Sie ausführlich über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Beauftragung -bevor Kosten für Sie entstehen.

Grundsätzlich wird die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und in zivil– und arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten insoweit nach dem Streitwert der Angelegenheit berechnet. Egal bei welchem Anwalt Sie Rat suchen, sind diese Gebühren zunächst bei jedem Anwalt gleich hoch. Abweichend davon können Sie auch einen individuellen Stundenlohn mit jedem Anwalt vereinbaren. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung aller Mandanten bevorzuge ich hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren eine Abrechnung nach dem RVG. In diesem Fall können Sie sich beruhigt zurücklehnen in dem Wissen, bei jedem Anwalt dasgleiche bezahlen zu müssen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese gegebenenfalls die anfallenden Gebühren. Sollten Sie jedoch weder eine Rechtsschutzversicherung besitzen noch wirtschaftlich in der Lage sein, sich selbst einen Anwalt leisten zu können, können Sie gegen den Staat einen Anspruch auf Prozesskosten– bzw. Beratungshilfe haben. In diesem Fall tragen Sie keine Kosten. Sprechen Sie mich darauf an! Ich helfe Ihnen insoweit gerne kurzfristig weiter und lasse Sie auch in diesem Fall nicht im Regen stehen.


Gibt es eine kostenlose Erstberatung? Ich habe doch nur eine kurze Frage….

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es, dass Rechtsanwälte verpflichtet sind, eine kostenlose Erstberatung anzubieten. Grundsätzlich bieten wir keine kostenlosen Erstberatungen an, da wir uns nicht über den Preis, sondern über die Qualität und Ihren Nutzen an unserer Tätigkeit definieren. Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorgaben auf maximal 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Liegt die Beratungsdauer bei ca. einer 1 Stunde sollten Sie mit Kosten in Höhe von etwa 100,- € zzgl. Mehrwertsteuer rechnen. Die genauen Kosten teilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail mit, nachdem Sie uns kurz Ihr Anliegen geschildert haben. Falls Ihr Einkommen sehr niedrig ist, besteht für Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, so dass Sie in diesem Fall lediglich einen Betrag in Höhe von 15,- € zu zahlen haben.

Um unseren sozialen Ansprüchen gerecht zu werden bieten wir mittwochs um 10:30 Uhr und 11:00 Uhr sowie montags um 16:30 Uhr insgesamt drei Termine für kostenlose Erstberatungen (maximal 30 Minuten) unter den folgenden Bedingungen an:

    • Eine Buchung des Beratungstermins erfolgt online über die auf der Homepage vorhandene Buchungsmaske oder -bei einer telefonischen Buchung- mindestens 48 Stunden im Voraus
    • Ihr Familieneinkommen beträgt als Single weniger als 20.000,- brutto pro Jahr oder als Familie weniger als 35.000,- € brutto pro Jahr
    • Die Beratung findet vor Ort und nicht telefonisch oder per E-Mail statt