Haben Sie keinen oder zu wenig Lohn erhalten? Fordern Sie ihn ein!

Für die meisten Menschen ist ihr Arbeitsplatz die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Haben Sie Ihren Lohn nicht erhalten oder wurde Ihnen zu wenig überwiesen, müssen sie meistens schnell handeln. Denn sie müssen weiterhin zum Beispiel für Ihre Miete und zum Essen Geld auf ihrem Konto haben. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, sollten Sie schnellstmöglich ihre Forderungen schriftlich beim Arbeitgeber anmelden: Tun Sie es nicht, werden Sie häufig Ihre Ansprüche aufgrund von sogenannten Ausschlussfristen verlieren und nicht mehr durchsetzen können. Ausschlussfristen finden sich vor allem in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Hiernach sind Ansprüche, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meistens, aber nicht immer, innerhalb von drei Monaten) geltend gemacht werden, nicht mehr durchsetzbar. Wichtig ist vor allem, dass die Ansprüche auch ganz konkret gegenüber Ihrem Arbeitgeber bezeichnet werden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob solche Ausschlussfristen auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sind, prüfen wir das gerne für Sie.

  • Wir prüfen kurzfristig, welcher Lohn Ihnen zusteht
  • Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gegebenenfalls gerichtlich durch

Arbeitsentgelt ist – neben der Erfüllung weiterer Pflichten – die wesentliche Gegenleistung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung schuldet. Das Arbeitsentgelt kann sich aus vielen einzelnen Bestandteilen wie dem Grundlohn, Zulagen, Zuschlägen, Prämien, Tantiemen und noch vielen weiteren zusammensetzen. Die Grundlage für die Zahlungspflicht des Arbeitgebers können auf vielen verschiedenen Grundlagen, wie dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben.