Vom 10. bis 12. März 2017 findet in Bad Salzuflen die Jobmesse „my job-OWL” statt. Interessant hierbei ist neben der Möglichkeit, mit potentiellen neuen Arbeitgebern bereits erste Kontakte zu knüpfen, dass interessierte Personen auch ein Bewerbungscoaching durchführen können und dass bei Interesse auch eine bereits vorhandene Bewerbungsmappe von einem Bewerbungscoach kurz besprochen werden kann. Nähere Informationen zu der Jobmesse erhalten Sie unter http://www.myjob-owl.de/

Am 17. und 18. März 2017 findet im Paderborner Schützenhof zwischen 9:00 und 17:00 Uhr die Personalmesse und Ausbildungsplatzbörse „Traumjob“ statt. Neben einigen Vorträgen rund um das Arbeitsleben besteht die Möglichkeit, mit Unternehmen in einen ersten Kontakt zu treten, um sich dort zu bewerben. Die Liste der teilnehmenden Unternehmen kann unter folgendem Link gefunden werden www.traumjob.org.

Gemäß den Angaben der Minijobzentrale gehen in Deutschland mehr als 7 Millionen Menschen einem sogenannten Mini-Job nach. In diesen Jobs verdienen die Mitarbeiter grundsätzlich bis zu 450 € pro Monat. Viele sehen den Vorteil eines solchen Arbeitsverhältnissess darin, dass es im Verhältnis zu anderen Arbeitsverhältnissen teilweise steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Sonderregelung gibt, die sich im Einzelfall positiv auf den Nettoverdienst auswirken können. Ansonsten handelt es sich grundsätzlich um ein normales Arbeitsverhältnis, d. h., jedem Arbeitnehmer steht insoweit auch ein Urlaubsanspruch zu und der Arbeitgeber muss auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. In der Praxis erhalten viele Arbeitnehmer diese Gelder jedoch nicht, obwohl sie Ihnen zustehen. Und für Arbeitnehmer besteht dabei häufig die Gefahr, dass sie später die Ansprüche nicht mehr durchsetzen können, wenn sie nicht rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht worden sind.

Über einen längeren Zeitraum hinweg können sich insoweit erhebliche Zahlungsdifferenzen zu dem „richtigen Lohn“ ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass in Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen meistens auch sogenannte Verfalls- und Ausschlussfristen geregelt sind. Nach diesen müssen die Ansprüche häufig innerhalb einer bestimmten Frist, meistens ein bis drei Monaten, schriftlich geltend gemacht werden. Werden die Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, so können Arbeitnehmer diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Viele Arbeitgeber nutzen diesen Umstand, da ein Großteil der Mini-Jobber sich nicht dagegen wehrt. Auch Urlaubsansprüche sind meistens für die vorangegangenen Jahre nicht mehr gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzbar, wenn diese nicht rechtzeitig beantragt werden.

Wie praxisrelevant die rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche sein kann, kann auch der aktuellen Tagespresse entnommen werden. So findet sich in dem Westfalenblatt Nummer 44 vom Dienstag, dem 21. Februar 2017, ein Bericht über eine Reinigungsfirma (G+J Services), nach welchen eine Vielzahl an Mitarbeitern gegen das Unternehmen ihre Ansprüche mithilfe der Gewerkschaften geltend machen mussten, um diese durchzusetzen. Die Meldung können Sie auch online unter den folgenden Adressen der Zeitung „Neue Westfälische“ (http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21695966_FDP-Ratsherr-sieht-sich-Vorwuerfen-ausgesetzt.html) und des Radiosenders Radio Hochstift (https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/detailansicht/mitarbeiter-klagen-lohn-ein.html) finden. Ohne eine entsprechende Unterstützung, hätten viele Mitarbeiter die Ansprüche nicht durchsetzen „können“. Gerade in der Reinigungsbranche betrifft es viele Mitarbeiter, die einem Mini-Job nachgehen, dass Lohnbestandteile oder der Lohn insgesamt nicht gezahlt werden. Da in diesen Fällen häufig auch eine Klage oder eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden muss, sollten frühzeitig die Weichen richtig gestellt werden, damit die Ansprüche auch durchgesetzt werden können.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Lohn nicht erhalte?
Meistens ist es sinnvoll sich in diesen Fällen rechtlichen Rat zu holen. Einerseits können Gewerkschaften oder auch Rechtsanwälte Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Andererseits können Sie die Ansprüche auch selbst geltend machen, wobei hierbei gegebenenfalls Formvorschriften von Ihnen beachtet werden müssen. Ein einfaches Muster, das jedoch nicht die Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt, können Sie unter folgender Adresse herunterladen https://thiel-arbeitsrecht.de/wp-content/uploads/2016/04/Lohnforderung.docx abrufen.
Grundsätzlich ist es aber sinnvoller, sich bei Rechtsanwälte oder Gewerkschaften rechtliche Unterstützung zu holen.

Die Paderborner Wirtschaftsförderung (WFG) bietet nunmehr einen „kostenfreien“ Sprechtag zum Arbeitsrecht an. Nach eigenen Angaben soll der Sprechtag quartalsweise im Technologiepark 13 Paderborn durchgeführt werden. Für das Jahr 2017 hat das WFG auf seiner Internetpräsenz folgende Termine angegeben:

  • Donnerstag, 02.02.2017
  • Donnerstag, 04.05.2017
  • Donnerstag, 07.09.2017
  • Donnerstag, 16.11.2017

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Gründungswillige, Soloselbständige und junge Unternehmer. Durchgeführt werden soll die Beratung nach eigenen Angaben durch die Rechtsanwälte Dr. Marcus Bauckmann, Sarah Nolte und Joachim Schulte werden. Eine Anmeldung per E-Mail bzw. Telefon muss zuvor gegenüber der WFG erfolgen.

Das Angebot stellt eine Ergänzung der bereits bestehenden Angebote anderer Einrichtungen wie zum Beispiel der IHK da. Nach unserer Einschätzung ist es besonders für kurze, eindeutige Fragen geeignet. Denn nach den Angaben auf der Internetpräsenz der Stadt Paderborn beträgt die Dauer für die kostenfreien Einzelberatungsgespräche lediglich 20 Minuten. Insbesondere kleinere Unternehmen und Gründungswillige haben jedoch meistens eine Vielzahl an Fragen (zum Beispiel über Arbeitsverträge, Anmeldungen zur Sozialversicherung und der Durchführung von Arbeitsverhältnissen), sodass sich in der Praxis erst beweisen muss, ob diese Einzelberatungen in der Kürze der Zeit sinnvoll durchzuführen sind. Als erster Ansatzpunkt für die Klärung von einzelnen Fragen kann das Angebot sicherlich ausprobiert werden. Ob die beratenden Rechtsanwälte Ihnen dann ein weiterführendes (kostenpflichtiges) Beratungsgespräch anbieten und welche Kosten gegebenenfalls in diesen Fällen entstehen, sollten Sie mit dem jeweiligen Rechtsanwalt abklären.

Nähere Information erhalten Sie unter https://www.paderborn.de/ unter dem Menüpunkt Veranstaltungskalender (WFG).